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Alle sollen die Möglichkeit haben nach der Pensionierung ins Herkunftsland zurückzukehren
Freitag, den 19. März 2010 um 13:31 Uhr

Mit dem Entscheid, das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo nicht zu verlängern, diskriminiert der Bundesrat Tausende von Arbeitnehmenden aus dem Kosovo, die seit Jahren in der Schweiz arbeiten. Betroffen von diesem Entscheid sind nicht nur ca. 170'000 kosovarische Staatsbürgerinnen- und Bürger sondern auch Schweizerinnen und Schweizer, die nach ihrer Pensionierung im Kosovo leben möchten.


Das Sozialversicherungsabkommen regelt folgende Leistungen: Alters und Hinterlassenen Rente (AHV), Invaliditätsrente (IV), Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und die Familienzulagen.

Ohne Abkommen können die Betroffenen die Leistungen nur dann beziehen, wenn sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Das ist eine krasse Diskriminierung von Menschen die ihr Leben lang hart gearbeitet haben und ihre Sozialversicherungsbeiträge stets bezahlt haben. Sie sollen das Recht haben, im Alter selber zu entscheiden, wo sie ihren Ruhestand verbringen wollen. Es würde auch dazu führen, dass Arbeitnehmende, die in der Schweiz gearbeitet haben, im Ruhestand nicht ihre betagten Familienmitglieder im Kosovo pflegen können.

Leidtragende sind auch Kinder. Für Kinder, die nicht in der Schweiz leben, gibt es ohne Sozialversicherungsabkommen keine Kinderzulagen. Dies zwingt die Arbeitnehmenden aus Kosovo dazu, ihre Kinder in die Schweiz zu holen. Kindern über vierzehn Jahren ist der Familiennachzug durch das Ausländergesetz verwehrt. Für die betroffenen Eltern ist das Wegfallen des Sozialversicherungsabkommens mit massiven Lohneinbussen verbunden.

 

 

Petitition herunterladen und unterschreiben:

 

Petititionstext auf Deutsch [.doc, 35 KB]

Petititionstext auf Albanisch[.doc, 35 KB]

 

 

Kommentare 

 
#1 alba-man 2010-03-22 19:48 das humane denken des westen, dass uns armen ländern ein vorbild war zerbricht langsam in ´vielen tausenden spliter voller GIER; VERANTWORTUNGSL OSIGKEIT UND INTOLERANZ... es ist traurig das mitanzusehen. Zitieren
 
 
#2 Trim 2010-03-24 17:50 Für mich ist dieser Entscheid völlig unverständlich, warum hier nicht die kosovarischen Institutionen herangezogen werden ist mir schleierhaft, warum begleitet nicht die kosovarische Polizei diese schweizer "Fahnder"? Warum wird kein Abkommen unterzeichnet worin sich die kosovarische Polizei dazu verpflichtet Begleitung und Schutz zu garantieren. Und wenn die schweizer Behörden diesem Vorgehen auch nicht trauen, dann sollen sie sich halt nicht anmelden, sondern Spontan aufkreuzen. Natürlich ist dieses Vorgehen unter der Würde der Menschen, aber lieber solches Vorgehen als die Diskriminierung aller, es wäre ja auch gerechtfertigt, es kann ja nicht sein dass die Exikutive Gewalt "aufgiebt" und dafür alle bestraft, die Polizei ist genau für solche Fälle dazu da. Ich bin der festen Überzeugung dass Polizeischutz nur anfänglich gebraucht wird. Zitieren
 
 
#3 Trim 2010-03-27 21:49 Nach einem Treffen der Unia, Vertretter des Bundes und verschiedenen albanischen Organisationen ist man zum schluss gekommen, dass die kosovarischen Behörden ihre Arbeit nicht nachgekommen sind und es verpasst hätten das Abkommen zu erneuern. Zitieren
 

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