| Bundesrat führt Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo nicht fort |
| Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 17:22 Uhr |
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Diskriminierung von Zehntausenden von Prämienzahlern In der Schweiz leben 170'000 Menschen aus dem Kosovo. Viele von ihnen arbeiten im Baugewerbe und anderen Berufen, wo das Risiko, invalide zu werden, besonders hoch ist. Ohne Verhandlungen und ohne Voranmeldung hat nun der Bundesrat beschlossen, das Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo nicht mehr zu erneuern und es per 1. April 2010 auslaufen zu lassen. Die Kündigung des Abkommens bedeutet, dass diese Arbeitnehmenden nur noch in der Schweiz eine IV-Rente beziehen können. Wer z.B. in Folge eines Arbeitsunfalles invalide wird, verwirkt seinen Rentenanspruch, wenn er zu seiner Familie im Kosovo zurückkehrt. Als Nicht-EU-Bürger müssen Kosovaren aber auch damit rechnen, dass ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz im Falle einer Invalidisierung nicht erneuert wird, weil die Rente nicht für die Deckung der Lebenskosten in der Schweiz ausreicht. Sie müssten dann die Schweiz verlassen und könnten keine Rente mehr beziehen. Das Sozialversicherungsabkommen regelt auch die Auszahlung von Kinderzulagen für Kinder im Ausland. Auch die Kinderzulagen für Kinder, die im Kosovo leben, würden damit nicht mehr ausbezahlt. Der Bundesrat begründet diesen Entscheid mit der Schwierigkeit, die Gesundheitssituation von im Kosovo lebenden Rentenbezügern im Ausland zu überprüfen. Angeblich wurden im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung tätige Sozialdetektive im Kosovo bedroht, als sie - ohne Wissen der kosovarischen Regierung - die Lebensumstände der 300 dort lebenden Menschen mit Schweizer IV-Rente abklären wollten. Diese Schwierigkeit, so sie denn besteht, kann keinesfalls eine derartige massive Diskriminierung von Zehntausenden von kosovarischen Arbeitnehmenden bzw. Prämienzahlern und ihrer Familien rechtfertigen. Die Gewerkschaft Unia fordert den Bundesrat auf, unverzüglich ein neues Sozialversicherungsabkommen mit der kosovarischen Regierung auszuhandeln, das für diese technischen Fragen eine befriedigende Lösung vorsieht und gleichzeitig den Rechtsanspruch der Versicherten unabhängig von ihrem Wohnort respektiert. Bis ein neues Abkommen ausgehandelt und unterschrieben ist, soll das bestehende Abkommen weiter geführt werden, um unnötige Härtefälle zu vermeiden.
Medienmitteilung der Gewerkschaft UNIA
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Selbstkritik ist in Ordnung. In diesem Fall aber ziemlich unangebracht. Der Entscheid des Bundesrates steht in keinem Verhältniss zu den Folgen für die Betroffenen. Die angeblichen Betrüger bekommen ihre Renten nach wie vor. Bestraft werden jene, die noch nichts verbrochen haben. Auch Rentner, die brav bis 65 gearbeitet haben.
Sich selbst die Schuld für alles zu geben, zeugt vom mangelnden Selbstvertrauen . Think about it! Zitieren
es ist nunmal so, die albaner verrichten die schwerstarbeit und werden der gefahr, invalide zu werden, viel grösser ausgesetzt! heute muss mein vater sich von irgendwelchen vollidioten, die nur auf ihren bürostühlen sitzen können und nichts tun, anhören, er sei ein iv-betrüger und sozialhilfe-schmarotzer, ausgerechnet mein vater, der in seinen bestzeiten mehrere jobs gleichzeitigs hatte muss sich so etwas gefallen lassen. wisst ihr eigentlich, was es heisst, nicht mehr arbeiten zu können? denkt ihr, das ist ein spass? das heisst, man verliert seine freunde, man verliert seinen alltag, mein gerät in depressionen, das ist nicht lustig! ich hab nichts dagegen, wenn man wirkliche iv-betrüger ausfindig macht, aber hört endlich auf, alle iv-renter unter generalverdacht zu stellen!!!! Zitieren